1. Angebote, Vertragsabschluss
a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und Ähnliches. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dieses schriftlich bestätigen.
b) Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich wider- sprechen. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Käufers decken, gelten die sich deckenden Klauseln.
c) Angebote sind freibleibend.
2. Beschaffenheit der Ware
Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware und gelten nicht als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Im Falle einer ausdrücklichen Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig, bestimmte zugesagte Ausgangstemperaturen gelten nur als annähernd.
3. Lieferungen
a) Liefermenge
Die angelieferte Warenmenge kann von der bestellten Menge im Rahmen des Handelsüblichen abweichen. Für die Feststellung der angelieferten Warenmenge sind bei Flüssigkeiten, sofern diese in mit geeichten Messvorrichtungen versehenen Transportfahrzeugen geliefert werden, die Aufzeichnungen dieser Messvorrichtungen maßgebend, in allen übrigen Fällen unsere Mengen- und Gewichtsnoten oder diejenigen unseres Lieferwerkes, wenn die Lieferung unmittelbar von dort aus erfolgt.
b) Gefahrtragung
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Auslieferstelle. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Bei Versendung von Waren innerhalb desselben Ortes geht die vorgenannte Transportgefahr auf den Käufer auch dann über, wenn wir die Ware mit eigenem Fahrzeug versenden. Sofern in schriftlichen Auftragsbestätigungen auf INCOTERMS verwiesen wird, so gehen diese den vorstehenden Bedingungen unter 3.b) vor.
c) Nebenkosten
Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhten oder zusätzlichen, gegenüber den dem Verkaufspreis zugrundeliegenden Nebenkosten wie Zölle, Frachten, Abgaben, Steuer und dgl. belastet, so ändert sich der Verkaufspreis entsprechend. Umwegfrachten, Klein-, Hochwasser- oder Eiszuschläge können dem Preis hinzugerechnet werden. Das gilt auch für Verträge mit Verbrauchern, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Liefertermin vier Monate überschreitet.
d) Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch innerhalb eines Verzuges – die Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Ablaufzeit hinauszu- schieben. Ist die Lieferung oder Ausführung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Zur höheren Gewalt werden Streiks, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes oder des Transportes und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gezählt, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumut- bar erschweren oder unmöglich machen und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
e) Steuerhaftung
Der Käufer garantiert bei steuerbegünstigten Lieferungen das Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung der energiesteuerlichen Vorschriften. Der Käufer stellt uns insoweit von allen fiskalischen Ansprüchen frei, auch wenn er bzw. ein Nacherwerber keinen unmittelbaren Besitz an der Ware erlangt.
4. Gewährleistung
a) Mängelrügen des Käufers hinsichtlich offen sichtlicher Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns angezeigt werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
b) Für mangelhafte Lieferungen schulden wir Nacherfüllung, wobei wir darüber entscheiden, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung erfüllt wird. Der Käufer ist zur Abnahme der Nacherfüllung verpflichtet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine ange- messene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
5. Verjährung, Haftpflicht
Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache, soweit nicht abweichende Regelungen getroffen sind. Die Verjährungsfrist von einem Jahr betrifft nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Organe und Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
6. Eigentumsvorbehalt / Forderungsabtretung
a) Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen, einschließlich des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung, unser Eigentum bis zu deren Einlösung.
b) Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verbindung oder Vermischung; vielmehr erwerben wir hierbei Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zuden anderen Waren.
c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist dem Käufer nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Verfolgung unserer Rechte zu unterstützen.
d) Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen im ordentlichenGeschäftsgang ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Sollte ein dritter Lieferant verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtswirksam geltendmachen, werden uns die Forderungen insoweit abgetreten, soweit der verlängerte Eigentumsvorbehalt dritter Lieferanten die betreffenden Forderungen nicht erfasst.
e) Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Einleitung von Vergleichs- oder Konkursverfahren, erlischt die vom Käufer erteilte Einzugsermächtigung. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Kosten der Abholungund der Verwertung der Vorbehaltsware hat uns der Käufer zu ersetzen. Er hat uns über die noch vorhandene Vorbehaltsware eine detaillierte Aufstellung zuzusenden, ebenso auch eine Aufstellung über die Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen. Unabhängig davon sind wir jederzeit berechtigt, beim Käufer entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen, insbesondere Lagerräume und Tankeinrichtungen zu betreten sowie alle erforderlichen Unterlagen und Bücher einzusehen.
f) Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, wenn der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug zum vereinbarten Termin zu leisten. Bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift. Wir können eingehende Zahlungen nach freier Wahl auf einzelne von mehreren uns zustehenden Forderungen verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts berechtigt, bankübliche Fälligkeitszinsen, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweis bleibt vorbehalten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage und Protest. Sämtliche Kosten und Spesen, insbesondere Diskontspesen, trägt der Käufer.
8. Aufrechnung
a) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b) Wir sind berechtigt, Gegenforderungen des Käufers mit Forderungen aufzurechnen, die der F. Wilhelm Beckmann GmbH & Co. KG oder der ÖTAG Öltanklager GmbH & Co. KG zustehen.Wir sind weiter berechtigt, mit unseren Forderungen gegen Gegenforderungen aufzurechnen, die dem Käufer gegen eines der vorgenannten Unternehmen zustehen.
9. Widerrufsrecht
Verbraucher sind berechtigt, innerhalb von 2 Wochen in Textform gegenüber der Gebrüder Beckmann GmbH, Rheinstraße 82, 49090 Osnabrück, den Kauf zu widerrufen. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn die Ware in einen leeren und gereinigten Tank gefüllt wurde und es damit nicht zur Vermischung mit Restmengen kommen konnte. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung.
10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand ist gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts Osnabrück. Ein anderer Käufer kann an diesem Gerichtsstand verklagt werden, wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.