An english version of the general terms and conditions can be found below.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und Ähnliches der Gebrüder Beckmann GmbH ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dieses schriftlich bestätigen.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation der Waren stellt kein bindendes Angebot unserseits dar. Erst nach Bestellung und Ausstellung der entsprechenden Auftragsbestätigung durch Verkäufer wird ein bindendes Angebot nach § 145 BGB begründet. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an Sie unverzüglich eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Der Auftragsbestätigung steht die Lieferung oder Teillieferung der bestellten Ware gleich
2.2. Den Einkaufsbedingungen des Käufers oder Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Käufers oder Vertragspartners decken, gelten die sich deckenden Klauseln.
3. Beschaffenheit der Ware
Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware und gelten nicht als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Im Falle einer ausdrücklichen Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind Abweichungen im handelsüblichen Rahmen zulässig.
4. Lieferungsbedingungen, Gefahrentragung
4.1 Angebote, Preise
4.1.1 Angebote sind stets freibleibend. Wir halten uns damit eventuelle Preisänderungen, die nicht im Vertretenmüssen unserseits liegen, vor. Wird durch uns ein Angebot gemacht, gilt dieses ab Ausstellung für 14 Tage und nur solange der Vorrat reicht.
4.1.2 Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Aufträge, gleich ob sie direkt oder durch den Vertreter erteilt sind, gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Desgleichen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mündliche Ergänzungen oderZusicherungen der schriftlichen Bestätigung. Treten zwischen Abschluss des Geschäftes und Lieferung der Ware Preiserhöhungen ein, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis zu erhöhen
4.1.3 Unter Vorbehalt der Produktverfügbarkeit behält sich das Unternehmen das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn gesetzliche Änderungen zu erhöhten Kosten führen. Sollten die gesetzlichen Änderungen dazu führen, dass Produkte nicht mehr lieferbar sind, wird GEBRÜDER BECKMANN von jeglicher Haftung befreit.
4.2 Gefahrtragung
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Auslieferstelle. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Bei Versendung von Waren innerhalb desselben Ortes geht die vorgenannte Transportgefahr auf den Käufer auch dann über, wenn wir die Ware mit eigenem Fahrzeug versenden. Sofern in schriftlichen Auftragsbestätigungen auf INCOTERMS verwiesen wird, so gehen diese den vorstehenden Bedingungen unter 4.2. vor.
4.3 Lieferfristen, Höhere Gewalt
4.3.1 Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten und durch Kunden in der Auftragsbestätigungfestgelegt.Teillieferungen und Teilberechnungen bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt und damit zusammenhängende Ereignisse, sowie Störungen politischerund wirtschaftlicher Natur, insbesondere Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Wagenmangel und sonstige Störungen im Betrieb oder in dem der Zulieferer, berechtigen zu entsprechender Verlängerung der Lieferfrist. Ist die Lieferung oder Ausführung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweisezurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzug der Lieferung sind ausgeschlossen.
4.3.2 Zur höheren Gewalt werden Streiks, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff und Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes oder des Transportes und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände gezählt, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten.
4.4 Liefermenge
Die angelieferte Warenmenge kann von der bestellten Menge im Rahmen des Handelsüblichen Verkehrs abweichen. Die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebene Menge ist sodann nicht bindend und kann nur so lange gewährt werden, solange der Vorrat reicht. Für die Feststellung der angelieferten Warenmenge sind bei Flüssigkeiten, sofern diese in mit geeichten Messvorrichtungen versehenen Transportfahrzeugen geliefert werden, die Aufzeichnungen dieser Messvorrichtungen maßgebend, in allen übrigen Fällen unsere Mengen- und Gewichtsnoten oder diejenigen unseres Lieferwerkes, wenn die Lieferung unmittelbar von dort aus erfolgt.
4.5 Auftragserteilungen gelten als stillschweigende Anerkennung vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen.
4.6 Abweichende Lieferungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
4.7 Käufer bzw. Vertragspartner ist verpflichtet, Verpackungsmaterialien, die im Rahmen der Bestellung oder Vertragsvereinbarung anfallen, eigenständig und auf eigene Kosten abzuholen oder umweltgerecht zu entsorgen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung dient der Erfüllung von Umweltauflagen und gesetzlichen Vorschriften. GEBRÜDER BECKMANN übernimmt keinerlei Haftung für unsachgemäße Entsorgung durch den Käufer/Vertragspartner.
5. Zahlungsbedingungen, Nebenkosten
5.1 Zahlungen
5.1.1 Zahlungen sind ohne Abzug zum vereinbarten Termin zu leisten. Bei Überweisung gilt der Tag der Gutschrift. Wir können eingehende Zahlungen nach freier Wahl auf einzelne von mehreren uns zustehenden Forderungen verrechnen. Die Zurückhaltung von fälligen Beträgen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.
5.1.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts berechtigt, bankübliche Fälligkeitszinsen, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweisbleibt vorbehalten.
5.1.3 Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Deren Annahme erfolgt ohne Gewähr für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage und Protest. Sämtliche Kosten und Spesen, insbesondere Diskontspesen, trägt der Käufer bzw. Vertragspartner. Bei Annahme des Auftrages bzw. der Hereinnahme von Wechseln und Schecks wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Sollten nachträgliche Informationen Zweifel hierüber ergeben, so hat der Lieferer das Recht, nach seiner Wahl Vorkasse bzw. Barkasse oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Die Beweislast dafür, dass Kreditwürdigkeit vorliegt, hat in allen Fällen der Käufer.
5.2 Nebenkosten
5.2.1 Ist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mit erhöhten oder zusätzlichen, gegenüber den dem Verkaufspreis zugrundeliegenden Nebenkosten wie Zölle, Frachten, Abgaben, Steuer und dgl. belastet, so ändert sich der Verkaufspreis entsprechend. Umwegfrachten, Klein-, Hochwasser- oder Eiszuschläge können dem Preis hinzugerechnet werden. Das gilt auch für Verträge mit Verbrauchern, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Liefertermin vier Monate überschreitet.
5.3 Steuerhaftung
5.3.1 Der Käufer bzw. Vertragspartner garantiert bei steuerbegünstigten Lieferungen das Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und die Einhaltung der
energiesteuerlichen Vorschriften. Der Käufer bzw. Vertragspartner stellt uns insoweit von allen fiskalischen Ansprüchen frei, auch wenn er bzw. ein Nacherwerber keinen unmittelbaren Besitz an der Ware erlangt.
5.4 Abweichende Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Mängel
6.2.1 Mängelrügen des Käufers bzw. Vertragspartners hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nur unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich bei uns angezeigt werden. Geringfügige Abweichungen in den Maßen, in der Form oder Farbe, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Sie berechtigen auch keinesfalls zur Zurückhaltung von Zahlungen.
6.2.2 Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Der Käufer ist dabei verpflichtet, die
Ware innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware auf Mängel zu untersuchen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
6.2.3 Wird eine Beanstandung als berechtigt anerkannt, so steht es uns frei, die Ware entweder ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten; wir dürfen aber auch verlangen, dass der Käufer sie unverzüglich auf unsere Kosten beseitigen lässt. Irgendwelche anderen Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung, Schadensersatz oder Deckungskauf, sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch für Ersatzlieferungen. Rücksendungen beanstandeter Ware ohne unsere ausdrückliche Genehmigung sind nicht statthaft.
6.2.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch den normalen Verschleiß sowie die unsachgemäße Benutzung und Behandlung der Ware bedingt sind.
7. Verjährung, Haftpflicht
7.1 Für entstandene Schäden haften wir grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Ansprüche dieser Art verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache, soweit nicht abweichende Regelungen getroffen sind. Die Verjährungsfrist von ein Jahr, gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir auch dann, wenn der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.2 Die Haftung unserseits wird in Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie Ansprüche für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.3 Soweit die Haftung nach den vorbezeichneten Bestimmungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
8.1 Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen, einschließlich des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos bei laufender Rechnung, in unserem Eigentum bis zu deren Einlösung.
8.2 Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Verbindung oder Vermischung; vielmehr erwerben wir hierbei Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren.
8.3 Der Käufer oder Vertragspartner ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
ist dem Käufer nicht gestattet. Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Verfolgung unserer Rechte zu unterstützen.
8.4 Forderungen des Käufers oder Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Käufer bzw. Vertragspartner ist zur Einziehung der Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Sollte ein dritter Lieferant verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtswirksam geltend machen, werden uns die Forderungen insoweit abgetreten, soweit der verlängerte Eigentumsvorbehalt dritter Lieferanten die betreffenden Forderungen nicht erfasst.
8.5 Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Käufers oder Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Einleitung von Vergleichs oder Konkursverfahren, erlischt die vom Käufer bzw. Vertragspartner erteilte Einzugsermächtigung. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Kosten der Abholung und der Verwertung der Vorbehaltsware hat uns der Käufer bzw. Vertragspartner zu ersetzen. Er hat uns über die noch vorhandene Vorbehaltsware eine detaillierte Aufstellung zuzusenden, auch eine Aufstellung über die Drittschuldner der an uns abgetretenen Forderungen. Unabhängig davon sind wir jederzeit berechtigt, beim Käufer bzw. Vertragspartner entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen, insbesondere Lagerräume und Tankeinrichtungen zu betreten sowie alle erforderlichen Unterlagen und Bücher einzusehen.
8.6 Wir werden die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, wenn der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung
9.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Wir sind berechtigt, Gegenforderungen des Käufers oder des Vertragspartners mit unseren Forderungen aufzurechnen.
9.2 Wir sind berechtigt, Gegenforderungen des Käufers oder des Vertragspartners mit unseren Forderungen aufzurechnen.
9.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
10. Datenschutz
10.1 Zur Erfüllung des zwischen dem Kunden und GEBRÜDER BECKMANN geschlossenen Vertrags verarbeitet GEBRÜDER BECKMANN die erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz. Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht erhält der Kunde in der beigefügten Datenschutzerklärung.
10.2 Zur Vertragserfüllung setzt GEBRÜDER BECKMANN Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.
11. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Verbraucher sind berechtigt, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Gebrüder Beckmann GmbH, Rheinstraße 82, 49090 Osnabrück, +49 541 602-150 und mail.gebrueder-beckmann.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen um Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Wiederrufsbelehrung
12. Schlussbestimmung, Gerichtsstand
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
12.4 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachfassungen vor, so ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung rechtlich verbindlich.
12.5 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Osnabrück.
12.6 GEBRÜDER BECKMANN kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Stand: 14. September 2023